Die Handhabung und der Austausch von geologischen Daten gehören zu den Rechtsgrundlagen des Bundes (GeoIG, GeoIV, LGeolV, KEG, KEV, EnV, CO2-V), in Kraft seit dem 1. Januar 2018. Verschiedene Kantone überarbeiten zurzeit ihre Gesetze zur Nutzung des Untergrunds und einige Bundesstellen wurden um Stellungnahmen zu diesen kantonalen Gesetzesentwürfen gebeten. Das Postulat von Nationalrat Karl Vogler (16.4108) verlangt vom Bundesrat einen Bericht über einen verbesserten Zugang zu den geologischen Daten im Untergrund.

In diesem Zusammenhang hat das Koordinationsorgan des Bundes für Geologie (KBGeol) Empfehlungen für die Kantone erarbeitet (Anhang 1), um eine inhaltliche Harmonisierung der kantonalen Rechtspraxis bezüglich der Handhabung unddes Austausches geologischer Daten zu fördern