Update zur Revision des Geoinformationsgesetztes (GeoIG)

Für die parlamentarische Phase rundum der Revision des GeoIG wurden der CHGEOL, sowie weitere Vertreter der Privatwirtschaf und der Kantone von der UREK-S (Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates) zu einer Anhörung ins Bundeshaus eingeladen. Der CHGEOL wurde von Monica Vogel und Pierre Gander vertreten. Wir hatten die Möglichkeit, unsere Position in einer fünfminütigen Präsentation darzulegen. Unsere Position hatten wir bereits in der Stellungnahme zur Vernehmlassung im 2021 bekannt gegeben.  

 

Mit dieser Vorlage sollen alle Dateninhaberinnen und -inhaber verpflichtet werden, ihre geologischen Daten den Kantonen und dem Bund zu Zwecken der geologischen Landesaufnahme und der Raumplanung zur Verfügung stellen. Wir erkennen, dass eine Raumplanung im Untergrund aufgrund der sich häufenden Nutzungskonflikte notwendig ist. Wir betrachten jedoch verschiedene Aspekte der Vorlage kritisch. An der Anhörung haben wir den Fokus auf zwei Anliegen gestellt: (1) Wir halten die faktisch uneingeschränkte Verpflichtung zur Abgabe geologischer Daten an den Bund für nicht zielführend. Stattdessen sollte die Bereitstellungspflicht eingeschränkt werden, beispielsweise auf Daten von nationalem Interesse. (2) Die Vorlage sieht vor prozessierte primäre sowie sekundäre geologische Daten (Interpretationen, Berichte, Gutachten) zu entschädigen. Währenddessen sollen die in der Herstellung kostenintensiveren primären geologischen Daten (Messreihen, Aufnahmen, Dokumentationen und direkte Beschreibungen geologischer Eigenschaften) nicht, wie es in der Vorlage steht, kostenlos an den Bund übergeben werden. Der wirtschaftliche Wert von privat erhobenen primären geologischen Daten muss vom Bund anerkannt werden und die Abgabe entsprechend entschädigt werden.  

 

Schlussendlich hat die UREK-S beschlossen, nicht auf den Entwurf zur Änderung des GeoIGs einzutreten. Die Kommission sieht kein Handlungsbedarf, da die Vorgaben zum Untergrund grundsätzlich in die Zuständigkeit der Kantone fällt und gemäss Kommission der Datenaustausch bereits heute gut funktioniert.   

 

Die vollständige Medienmitteilung finden Sie hier: Medienmitteilung Freitag, 22. März 2024 (parlament.ch) 

 

 

Wie geht es nun weiter? 

Der Ständerat wird das Geschäft voraussichtlich in der Sommersession 2024 bearbeiten. Nach dem Ständerat kommt das Geschäft in die Kommission des Nationalrates (UREK-N) und anschliessend in den Nationalrat. Wir bleiben weiterhin am Ball und informieren in unserem Newsletter. 

Autor: Monica Vogel